Naturheilpraktiker/in

  • Naturheilpraktiker mit Diplom des Bildungsträgers, Naturheilpraktiker mit eidg. Diplom
    Naturheilpraktiker mit Diplom des Bildungsträgers, Naturheilpraktiker mit eidg. Diplom
Naturheilpraktiker erfreuen sich hoher Wertschätzung in der Bevölkerung. Die Menschen vertrauen ihrer Heilkunst. Sie nutzen die Kräfte der Natur mit natürlichen, nebenwirkungsfreien, ganzheitlichen Methoden und Heilmitteln, beugen Krankheiten durch gesunde Ernährung, Bewegung und Stressabbau vor. Sie setzen auf die aktive Mitwirkung des Patienten im Heilungsprozess, aktivieren die Selbstheilungskräfte von Körper, Geist und Seele. Arzt und Naturheilpraktiker verfolgen die gleiche Aufgabenstellung, allerdings mit unterschiedlichen Denkansätzen und Methoden, immer öfter auch in kollegialem Zusammenwirken. Die sanfte Heilkunst der Komplementärmedizin erfordert dabei in geringerem Umfang technisch-wissenschaftliche Kenntnisse, die mit hohem Studienaufwand erworben wurden. Sie wirken vielmehr über die in der Person des Therapeuten begründete Affinität zum leidenden Mitmenschen und die persönliche Begabung und Berufung zum Heilen und Helfen. Der Zugang zum Beruf des Naturheilpraktikers ist aus gutem Grund leichter und offener als der zum Arztberuf. Menschen aller Altersstufen und unterschiedlicher beruflicher Erfahrung finden – nicht selten über eigene Lebens- und Leidenserfahrung - zu ihrer Berufung und neuem Lebensinhalt als Naturheilpraktiker. In diesem vielschichtigen, sozial durchlässigen Milieu, unbeeindruckt von fixierten medizinischen Schulmeinungen und Glaubenssätzen, verbinden sich überlieferte Methoden der Volksmedizin, neueste wissenschaftliche Erkenntnisse, Denkansätze unterschiedlichster Kulturkreise und Nationen, mit ganz individuellen persönlichen Erfahrungen zu der kreativen und fruchtbaren Synthese, die immer wieder aufs Neue erstaunliche und unerwartete Heilerfolge generiert.

Die Naturheilpraktiker mit eidgenössischem Diplom als staatlich geregelter Berufsabschluss wurde 2015 auf Bundesebene eingeführt. Die Kantone können die Anforderungen für die Ausübung praktischer Berufstätigkeit selbst festlegen. Mit Schaffung dieses Berufsbildes und mit der Einführung des eidgenössischen Diploms für Naturheilpraktiker wurde eine der zentralen Forderungen der Volksinitiative vollbracht. Die OdA AM (Organisation der Arbeitswelt Alternativmedizin) hat das Berufsbild, Ausbildungsinhalte und die Fachprüfungen entwickelt. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat die Prüfungsordnung zur höheren Fachprüfung für Naturheilpraktiker/innen im Anschluss legitimiert.

36-monatige, berufsbegleitende Ausbildung mit 1860 Stunden, davon 700 Stunden basismedizinische Grundausbildung und 1000 Stunden naturheilkundlich-therapeutischer Ausbildung in Theorie und Praxis in Traditioneller Europäischer Naturheilkunde (TEN). Die Fachrichtung Traditionelle Europäische Naturheilkunde (TEN), Homöopathie und TCM Akupunktur / Tuina sind OdA AM akkreditiert. Wer das eidgenössische Diplom nicht anstrebt, kann seine eigene Entscheidung in Bezug auf sein therapeutisches Angebot treffen und entsprechende Seminar- und Workshopangebote aus dem breiten Angebot der Paracelsus Schule belegen. Der Studiengang der Fachrichtung TEN umfasst die Voraussetzungen für die EMR-Methodenzertifikate 131 (Praktiken NHP), 145 (Phytotherapie), 218 (Diätetik), 219 (Ausleitende Verfahren), 220 (Hydrotherapie). Der Studiengang der Fachausrichtung HOM umfasst die EMR-Methodengruppe 91. Die Ausbildung ist gleichzeitig geeignet zur Vorbereitung auf die Heilpraktiker-Zulassung für die Bundesrepublik Deutschland.


Modul 1: Medizinische Grundausbildung*
700 Stunden • Dauer: 30 Monate durchgeführt wahlweise in Abendunterrichten, an Wochenenden, oder Tagesunterrichten.

Modul 2a: Fachrichtung Traditionelle Europäische Naturheilkunde (TEN)* (OdA AM akkreditiert)
1000 Stunden • Dauer: 36 Monate durchgeführt an Wochenenden oder in Intensivwochen.

Modul 2b: Fachrichtung Homöopathie (HOM)* (OdA AM akkreditiert)
800 Stunden • Dauer 36 Monate, Fr. 18-21 Uhr, Sa. + So. 9-17 Uhr

Modul 2c: Fachrichtung TCM Akupunktur/Tuina (TCM)* (OdA AM akkreditiert)
800 Stunden • Dauer 36 Monate Fr. + Sa. + So. 9-18 Uhr

Modul 2d: Fachrichtung Ayurveda-Medizin (AYU)* (OdA AM akkreditiert)
1000 Stunden • Dauer 36 Monate Fr. + Sa. + So. 9-18 Uhr

Modul 3: Gesundheit und Ethik
32 Stunden an Wochenenden, Sa. + So. 9-17:30 Uhr

Modul 4: Arbeit als Therapeut
104 Stunden an Wochenenden, Sa. + So. 9-17:30 Uhr

Modul 5: Betrieb führen und managen
32 Stunden an Wochenenden, Sa. + So. 9-17:30 Uhr

* Der Modulabschluss wird zentral durch die OdA AM durchgeführt


Studiengebühren

Komplettbelegung Modul 1-5
TEN: En bloc Zahlung: CHF 34.320,- Monatl. Zahlung: 30x CHF 1.229,80 (=36.894,-)
HOM: En bloc Zahlung: CHF 30.614,- Monatl. Zahlung: 30x CHF 1.097,- (=32.910,-)
TCM: En bloc Zahlung: CHF 30.614,- Monatl. Zahlung: 30x CHF 1.097,- (=32.910,-)
AYU: En bloc Zahlung: CHF 34.320,- Monatl. Zahlung: 30x CHF 1.229,80 (=36.894,-)
Die Module können auch einzeln belegt werden. Gesamtbelegung aller Module reduziert die Gebühr. Info über das Schulsekretariat.


Anerkennung fremder Lernleistungen (AFL)
Studierende mit bereits abgeschlossener therapeutischer oder/und medizinischer Ausbildung können vor Beginn der Ausbildung die Anerkennung fremder Lernleistungen (AFL) beantragen. Eine genaue Prüfung der vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten ist dazu notwendig. Den schriftlichen Nachweis über äquivalente Lernleistungen muss der Antragssteller mit detaillierten Unterlagen (Diplome, Ausbildungsnachweise, Lehrpläne, Stoffkatalogen, etc.) erbringen.
Geprüft werden die vorgelegten Dokumente nach folgenden Kriterien:

  • Vollständigkeit
  • Authentizität
  • Aktualität / Kompetenzen
  • Eignung / Qualifikation / Prüfung
  • Qualität des Anbieters (Zertifizierung nach EduQua oder Iso 29990)

Ihre Studienleitung erteilt Ihnen weitere Infos gerne auf Anfrage.

Die Abklärung der AFL ist kostenpflichtig (CHF 80.- / Stunde, mindestens CHF 50.-). Wird ein Lehrgang oder werden Ausbildungsteile gebucht im Umfang von mindestens CHF 3000.-, entfällt die Gebühr. Bei Nichtanerkennung von Lernleistungen besteht kein Rekursrecht.

6-monatiges, berufsbegleitendes Upgrade-Modul (Modul 6) zur gezielten Vorbereitung auf die Höhere Fachprüfung gemäss OdA AM.


Modul 6: Praktische Ausbildung
Dauer 6 Monate, umfasst ca. 300 Stunden an 36 bis 54 Unterrichtstagen, deren konkrete Terminierung entsprechend Praxisdynamik, Therapieprofil und Verfügbarkeit der Praktikantenplätze in Abstimmung mit dem Praktikanten erfolgt.


Studiengebühren

Komplettbelegung Module 1-6
TEN (akkreditiert): En bloc Zahlung: CHF 38.216,- Monatl. Zahlung: 36x CHF 1.157,- (=41.652,-)
HOM (akkreditiert): En bloc Zahlung: CHF 34.510,- Monatl. Zahlung: 36x CHF 1.032,- (=37.152,-)
TCM (akkreditiert): En bloc Zahlung: CHF 34.510,- Monatl. Zahlung: 36x CHF 1.032,- (=37.152,-)
AYU (akkreditiert): En bloc Zahlung: CHF 38.216,- Monatl. Zahlung: 36x CHF 1.157,- (=41.652,-)
Die Module können auch einzeln belegt werden. Gesamtbelegung aller Module reduziert die Gebühr. Info über das Schulsekretariat.


Wer kann (Natur-)Heilpraktiker/in werden?

Voraussetzungen für die Studienzulassung sind:

  • Mindestalter 19 Jahre (nach einem Durchlauf der Ausbildung (ca. 36 Monaten) und Absolvierung des Modul 7 mit mindestens 2.5 Jahren Praxistätigkeit erreichen Sie das Mindestalter von 25 Jahren um an die Höhere Fachprüfung antreten zu können.
  • Bewerbungsgespräch mit positiver Bewertung
  • Abschluss der Sekundarstufe II
  • Gesundheitliche, geistige, sittliche Eignung zur Berufsausbildung
    und -Ausübung

Für eine Zulassung zur Höheren Fachprüfung benötigen Sie die Abschlüsse folgender Module:
M1 Medizinische Grundausbildung*
M2 Fachrichtung (TEN oder HOM oder TCM oder AYU)*
M3 Gesundheit und Ethik
M4 Arbeit als Therapeut
M5 Betrieb führen und managen
M6 Praktische Ausbildung
M7 Berufspraxis unter Mentorat

und müssen folgende Bedingungen erfüllen:

  • Nachweis Abschluss der Sekundarstufe II (Eidg. Berufsattest, Eidg. Fähigkeitszeugnis, Maturität) oder eines gleichwertigen Abschlusses.
  • Nachweis von mindestens 2 Jahren Berufspraxis in der entsprechenden Fachrichtung.
  • Nachweis der erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen.
  • Mindestalter von 25 Jahren.
  • Abgabe der Fallstudie in korrekter Form.
  • Auszug Zentralstrafregister, ohne Eintrag, welcher mit dem Prüfungszweck unvereinbar ist.

* nur Modulbesuch. Der Modulabschluss wird zentral durch die OdA AM durchgeführt


Anerkennung fremder Lernleistungen (AFL)

Studierende mit bereits abgeschlossener therapeutischer oder/und medizinischer Ausbildung können vor Beginn der Ausbildung die Anerkennung fremder Lernleistungen (AFL) beantragen. Eine genaue Prüfung der vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten ist dazu notwendig. Den schriftlichen Nachweis über äquivalente Lernleistungen muss der Antragssteller mit detaillierten Unterlagen (Diplome, Ausbildungsnachweise, Lehrpläne, Stoffkatalogen, etc.) erbringen.
Geprüft werden die vorgelegten Dokumente nach folgenden Kriterien:

  • Vollständigkeit
  • Authentizität
  • Aktualität / Kompetenzen
  • Eignung / Qualifikation / Prüfung
  • Qualität des Anbieters (Zertifizierung nach EduQua oder Iso 29990)

Ihre Studienleitung erteilt Ihnen weitere Infos gerne auf Anfrage.

Die Abklärung der AFL ist kostenpflichtig (CHF 80.- / Stunde, mindestens CHF 50.-). Wird ein Lehrgang oder werden Ausbildungsteile gebucht im Umfang von mindestens CHF 3000.-, entfällt die Gebühr. Bei Nichtanerkennung von Lernleistungen besteht kein Rekursrecht.

Wählen Sie Ihre Paracelsus Schule und nehmen Sie Kontakt mit der Studienleitung auf. Besprechen Sie Ihre Wünsche telefonisch, stellen Sie Ihre Fragen per E-Mail oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin in der Schule, natürlich kostenlos und unverbindlich. Wir freuen uns auf Sie.

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Ich berate Sie gerne
in Zürich & Kreuzlingen
Studienleiterin
Sophie Bütikofer

Telefon: 043 960 20 00
E-Mail: zuerich@paracelsus-schulen.ch


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