Voraussetzungen und Grundlagen
Wer kann Naturheilpraktiker/in werden?
Voraussetzungen für die Studienzulassung sind:
• Mindestalter 19 Jahre
• Abschluss der Grundschule
• Gesundheitliche, geistige und sittliche Eignung zur Berufsausbildung und -ausübung
Die Ausbildung wird in deutscher Sprache durchgeführt. Während in fast allen Länder ein striktes Kuriermonopol der Ärzte besteht, kennen nur relativ wenige Länder, wie die Schweiz, Deutschland, die Niederlande, Ungarn oder Dänemark die allgemeine oder eingeschränkte Kurierfreiheit, welche die Behandlung kranker Menschen auch zulässt, wenn der Therapeut keine ärztliche Approbation besitzt.
In der Schweiz ist das kantonal unterschiedlich geregelt. Teils werden „Freie Therapeuten“ ganz ohne, teils mit einer geregelten Prüfung zugelassen, manche Kantone lassen Freie Therapeuten derzeit noch nicht zu. Die Schweiz hat mit diesen Unterschieden recht gut zu leben gelernt, ohne große Einschränkungen finden auch die Bürger restriktiver Kantone leicht zu Ihrem Therapeuten im benachbarten „progressiven“
Kanton.
In der Schweiz, dem Heimatland des Paracelsus, hat die Natur- bzw. Erfahrungsheilkunde eine überaus positive Entwicklung erlebt, ist für die Schweizer Bürger so wichtig geworden, dass sie sogar in einem kürzlich durchgeführten Volksentscheid ihrem Recht auf naturgemäße Behandlung Verfassungsrang eingeräumt haben. Die Krankenversicherungen haben auf die zunehmende Wichtigkeit der erfahrungsmedizinischen Intervention reagiert, indem sie eigene Qualitätsnormen für Erfahrungsmediziner und Freie Therapeuten in der Naturheilkunde eingeführt haben. Viele namhafte Krankenversicherungen erstatten Leistungen nur, wenn die Therapeuten die Einhaltung der Qualitätsnormen in Aus- und Weiterbildung nachweisen.
Die Ausbildung bei Paracelsus berücksichtigt die Erfordernisse (z.B. EMR, SPAK, EGK, ASCA, VISANA…) für die Grundausbildung und alle wichtigen Therapieformen. Paracelsus ist berechtigt, entsprechend anerkannte Diplome auszustellen.
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